Am Pfingstmontag kollidierte ein Radfahrer auf dem Geh- und Radweg des Adenauerrings an der Kreuzung mit der Friedrichstaler Allee mit einer entgegenkommenden Geisterradlerin und verstarb zwei Tage später im Krankenhaus. Deshalb rufen wir gemeinsam mit der Initiative Critical Mass zu einer Fahrraddemonstration am Dienstag, den 18. Juni 2024 auf. Mit der Demonstration möchten wir unser Mitgefühl für die Angehörigen ausdrücken. Gleichzeitig wollen wir aber auch klar und deutlich unsere Stimme für eine sichere und ausreichend breite Fahrrad-Infrastruktur erheben.
Treffpunkt ist um 19:15 Uhr auf dem Kronenplatz. Von dort aus fahren wir gemeinsam zur Unfallstelle. An der Unfallstelle werden wir das Ghostbike aufstellen, einen Redebeitrag hören und nach einer Schweigeminute zum Kronenplatz zurückfahren (Ankunft ca. 20:15 Uhr).
Es ist bei diesem Unfall naheliegend, die Geisterradlerin zu verteufeln. Es war ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, da der Radweg nicht für das Geisterradeln freigegeben war.
Der Unfall ist ein Beispiel dafür, wenn ein Regelverstoß (das Geisterradeln) auf eine Infrastruktur ohne Sicherheitspuffer trifft. Das technische Regelwerk schreibt aus gutem Grund gewisse Mindestbreiten für Straßen und Wege vor. Dennoch wich man zugunsten des Autoverkehrs davon ab. Die absolute Mindestbreite von 2,0 m erreicht der westwärtige Geh- und Radweg auf langen Strecken nur gerade so. Laternen verengen ihn von rechts, denn sie stehen auf statt neben dem Weg. Falschparker verengen ihn von links, wie das unten stehende Mapillary-Foto zeigt. Und dort wo keine Parkplätze daneben sind, macht hereinhängende Vegetation aus zwei Metern schnell mal nur noch einen.
Der Adenauerring war im Zuge des Stadionumbaus umgestaltet worden. Dabei war er noch mehr als zuvor einzig und allein für den Kfz-Verkehr entworfen worden. Fuß- und Radverkehr wurden auf schmale Wege an den Rand gedrängt. Wege, auf denen einerseits Laternen stehen, andererseits Falschparker, weil sie mit ihren rechten Rädern auf dem Radweg statt auf den Parkplätzen parken.
Diese Gestaltung wurde in der Wahlperiode 2014 bis 2019 vom Gemeinderat auf Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossen und widerspricht in seinem Geiste dem damals geltenden 20-Punkte-Programm zur Radverkehrsförderung. Trotz Warnungen aus den Reihen der Fraktionen Grüne, Linke und KULT hatten die übrigen Stadträte nicht den Mut gehabt, den mangelhaften Verwaltungsvorschlag deswegen abzulehnen.
Die Demonstration ist als Versammlung angemeldet und wird von der Polizei geschützt. Auf der Rückfahrt von der Unfallstelle ist eine funktionierende Fahrradbeleuchtung erforderlich, da die Route durch den Schlossplatztunnel führt.
Aufzugstrecke: Kronenplatz (Ausfahrt über Kreuzung Fritz-Erler-/Markgrafenstraße),
Fritz-Erler-Straße nach Norden,
Kaiserstraße,
Adenauerring,
Willy-Brandt-Allee,
Hans-Thoma-Straße,
Waldstraße,
Schlossplatztunnel,
Waldhornstraße, Zirkel,
Kronenstraße,
Kronenplatz
Länge der Aufzugstrecke: 5,9 km
Hinweis: Der Radweg von Ost nach West (Hardtwaldseite) hat mit 2 Metern die minimal vorgeschriebene Fahrbahnbreite für Radwege. Er eignet sich somit nicht für einen gefahrlosen Begegnungsverkehr. Er ist deswegen auch nicht als Zweirichtungsradweg ausgewiesen und auch nicht erlaubt. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist rechts von Ost nach West. Wer anders herum fährt, verstößt gegen die StVO und ist ein Geisterradler.
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