Sonntag, 2. Juli 2023

Unterschriftensammlerinnen und Unterschriftensammler für den Fuß- und Radentscheid gesucht !!!

Unterschriftensammlerinnen und Unterschriftensammler 
für den Fuß- und Radentscheid gesucht !!!

Seit dem 27. Januar 2023 sammelt die Initiative Fuß- und Radentscheid
Unterschriften für das Bürgerbegehren für den Ausbau des Fußwege- und
Radroutennetz. Aktuell sind erst 14.400 Unterschriften gesammelt, das
Bürgerbegehren benötigt aber mindestens 20.000 Unterschriften [1], damit
es zulässig wird.

Im Herbst wird der nächste Doppelhaushalt im Gemeinderat beraten werden.
Damit das Bürgerbegehren erfolgreich wird, muss die Sammlung bis Mitte
August abgeschlossen sein. Wird dieser Termin verfehlt, ist der
politische Beschluss durch das Bürgerbegehren von geringem Wert, weil in
den Jahren 2024 und 2025 nichts davon umgesetzt werden wird. Bis zu den
Haushaltsberatungen im Herbst 2025 wird der politische Impuls verpufft
sein. Und ein Verfehlen des Sammelziels wäre ein fatales Signal für die
Wichtigkeit des Ausbaus der Geh- und Radwege in Karlsruhe.

Daher benötigt die Initiative jetzt eure tatkräftige Mithilfe.
Unterschriften fallen nicht vom Himmel, sondern müssen auf der Straße
mittels Ansprache ersammelt werden [2]. Um das Ziel von 20.000
Unterschriften zu erreichen, müssen wir wöchentlich mindestens 1.000
Unterschriften sammeln. Wir erreichen aber mit unseren bestehenden
Sammlerinnen und Sammlern maximal 500.

Erfahrungsgemäß schafft man 20 Unterschriften pro Stunde und Person,
d.h. für das Sammelziel müssen etwa 50 Arbeitsstunden geleistet werden.
Zwei Sammelstunden von dir und schon sind es nur noch 48 …

Die Sammlerinnen und Sammler organisieren sich über eine Signal-Gruppe. Schreib eine kurze E-Mail an info@fussradka.de, damit du den Beitritts-Link zur Signal-Gruppe erhältst. Neue Sammlerinnen und Sammler statten wir gerne mit einer unserer weißen Westen, Klemmbrett, Formularen und Stiften aus.

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Viele Grüße

Michael

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[1] Die Gültigkeitsquote beträgt derzeit 80 Prozent. 16.000 gültige
Unterschriften sind die Zulässigkeitsvorraussetzung für das Bürgerbegehren.
[2] Stationäre Sammelstellen tragen nicht spürbar zum Ergebnis bei.

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