Mittwoch, 3. April 2019

Abstand ist Anstand. Eine Initiative in der Schweiz, um einen Abstand von 1,5 m zu Velos gesetzlich zu verankern

Abstand ist Anstand. Eine Initiative in der Schweiz, um einen Abstand von 1,5 m zu Velos gesetzlich zu verankern

Im Kanton Thurgau ist eine Initiative gestartet, um einen seitlichen Abstand zu Fahrrädern von 1,50 Metern gesetzlich zu verankern.

In Deutschland gibt es in der StVO keine explizite Angabe. Verwiesen wird auf den Paragraf 1, der vorschreibt, dass man sich im Straßenverkehr so verhält, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Dann folgen Formeln, wie die Abstände in Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Fahrzeug rechnerisch beschrieben werden.
Konkrete Werte werden dann durch höchstrichterliche Urteil beschrieben, auch Bußgelder, Strafmaß anhand dieser Urteile

Hier der Link der Schweizer Initiative "Abstand ist Anstand".


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