Freitag, 29. Mai 2020

My Critical Mass am 29.05.2020

My Critical Mass am 29.05.2020

Wieviele das schöne Wetter genutzt haben und sich neugierig auf die Route gemacht haben, ist unbekannt. Ich bin auf meinem Weg so um 5 Uhr nachmittags die "8" mal abgeradelt und bin dabei mindestens 2 Radlerinnen und einem Radler begegnet, die erkennbar waren. Ja, sie sind auf ihrer My Critical Mass erzählten sie mir.
Ich zog dann die Maske an und so konnte man dann sich auch gefahrloser unterhalten. Eine Innenstadt ohne Autoverkehr, wie es in den letzten Wochen zu erleben war, wäre ein wünschenswerter Zustand für die Zukunft. 
Die Zählstelle zwischen Rondellplatz und Friedrichsplatz zeigt um 17:45 die Anzahl 5.326 an. Das lag etwas höher als meistens um diese Uhrzeit, vielleicht hat My Critical Mass doch für Zusatzverkehr gesorgt. 

Alle konnten zu jeder beliebigen Tageszeit radeln, es sollten ja keine Gruppen gebildet werden. Christa war dann doch neugierig, ob sich um 18 Uhr welche am Kronenplatz einfinden. Ich rechnete ehrlich gesagt nicht damit. Aber sie hatte recht, eine Gruppe junger Radlerinnen und Radler radelten mit ihren Rädern und Plakaten ein. Und nach der Präsentation fädelten sie sich in die Route ein.









Der Platz war dann wieder frei, als ich dann mit Abstand und Maske mit den anderen, die ich in der Karlstraße "eingesammelt" habe, meine Critical Mass beendete.


Wer Lust hat, kann Eindrücke in das Kommentarfeld schreiben.


War was am Freitag?


War die erste My Critical Mass in Karlsruhe spürbar, erkennbar? Ganz sicher nicht in dem Maß, wie wenn der Pulk gesammelt durch die Stadt rollt, aber ein paar Indizien gibt es doch.
weiter ...

My Critical Mass. Eine Idee in Critical Times

My Critical Mass. Eine Idee in Critical Times

Jeder Mensch ist von einer Tröpchenwolke umgeben, auch ohne dass er hustet oder niest, allein schon dadurch, dass er atmet. Die Tröpfchen sinken beim stehenden Menschen in ein bis zwei Metern auf den Boden. Daher der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,50 - 2 Meter. Anders ist es, wenn der Mensch sich bewegt. Beim Radeln ist der Mensch vor seiner Tröpfchenwolke, sie schwebt hinter ihm und durch die Luftströmung hält sie sich auch länger in der Luft. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, muss man 10 Meter Abstand halten. In einer Gruppe ist das unmöglich.

Aus Sicherheitsgründen sind deshalb zur Zeit Veranstaltungen wie die Critical Mass nicht möglich und auch nicht erlaubt.

Aber wir können ja kreativ sein:

Denn um die Verbreitung des Virus zu bremsen, hat sich unser Leben gravierend verändert. Wir leben auf Distanz, jede Lockerung der Regeln wird genau beobachtet, die Kurve der Neuinfektionen darf nicht wieder steigen.
Aber wir brauchen auf der anderen Seite auch wieder ein mehr oder weniger "normales" Leben. Wir haben ein Bedürfnis, uns auszutauschen, wieder zu spüren, wie sich zum Beispiel langsam der Kronenplatz füllt und wir dann in lockerer Stimmung durch die Stadt radeln. Fröhlich zu sein. Und uns auch darüber zu freuen, wie immer mehr auf Fahrrädern wieder dabei waren.
Wie gesagt, das verbietet sich auf kaum absehbare Zeit, vor allem auch aus Verantwortungsbewusstsein unserer Mitmenschen gegenüber. 

Wenn wieder der letzte Freitag im Monat kommt, wenn es uns in den Beinen kribbelt, wenn vielleicht manche verstohlen zum Kronenplatz radeln, nur um mal zu schauen, dann kann man einfach weiterradeln, im Kopf sich die Strecke und Atmosphäre vorstellen und einfach radeln, radeln, … "My Critical Mass", irgendwann im Laufe des Tages. Radfahren ist auf jeden Fall gesund 
Und ist damit ganz am ursprünglichen Gedanken, nachdem eine Critical Mass nicht organisiert ist und zufällig dem folgt, der voraus radelt. My Critical Mass, du folgst deiner Intention.

Pressemeldung vorgesehen:



My Critical Mass
Viele vermissen schon die seit 5 Jahren stattfindenden gemeinsamen Radtouren an jedem letzten Freitagabend im Monat in Form der Critical Mass. Aber bei einer Aktion wie der Critical Mass, bei welcher so viele mitradeln wie in Karlsruhe, lassen sich keine ausreichenden Sicherheitsabstände einhalten und so musste die Jubiläumstour im März ausfallen.
Man muss mit wesentlich mehr Abstand fahren, um nicht in die konzentrierte Tröpfchenwolke der Vorausfahrenden zu geraten. Da unter diesen Umständen die Veranstaltung nicht in dem gewohnten Rahmen möglich ist und auf keinen Fall jemand gefährdet werden soll, f
indet derzeit die Critical Mass nicht so wie bisher statt.


Damit aber wenigstens im Geiste wieder gemeinsam gefahren werden kann, hat das Critical-Mass-Team sich die "My Critical Mass" überlegt​​​​​​​, die persönliche Critical Mass für jeden einzelnen Denn ihre Forderungen sind unter den derzeitigen besonderen Umständen aktueller als jemals zuvor. Radfahren fördert die Gesundheit, wie es das Fahren in einem KFZ nicht tut und anders als im ÖPNV ist es leichter, dabei einen gesunden Abstand zu halten.​ Dafür muss dem Fahrradverkehr  angemessen Raum eingeräumt werden, worauf die Critical Mass seit Jahrzehnten aufmerksam macht.


Um allen, die die Critical Mass vermissen, zumindest ein bisschen die Gemeinschaft zu erhalten, schlägt das Team daher zum Mai eine Route zur eigenständigen Fahrt vor. Diesmal eine "8" auf Straßen, welche immer wieder Teil der Critical Mass sind. Alle fahren also eine gleiche bzw. ähnliche Strecke aber zu verschiedenen Zeiten und alle für sich im eigenen Tempo. Wenn dabei noch die Warnwesten der Aktion getragen werden, erkennen die vielen Radler sich gegenseitig und fallen auch im Straßenbild auf.


Der Vorschlag für den Streckenverlauf im Mai kann auf dem Blog: "cm-ka.de" der Critical Mass und bei Facebook: "fb.com/criticalMassKarlsruhe" gefunden werden. Im Interesse der Gesundheit und einer unbeschwerten Tour rufen die Aktivisten alle Mitradelnden auf, die jeweils geltenden Regeln beachten.




Zu beachten ist allerdings, und dies liegt der Critical Mass besonders am Herzen:
Auf jeden Fall maximal zu zweit oder mit den Personen des eigenen Haushalts fahren! Je mehr Abstand desto besser aber immer mehr als 2 Meter!
Jede und jeder radelt am Freitag den 29. Mai zu einer beliebigen Uhrzeit also die eigene Critical Mass. Wenn man dabei die Zählstelle Erbprinzenstraße zwischen Rondellplatz und Friedrichsplatz  passiert,   erhöht man die Statistik.
Vorschlag für einen Streckenverlauf können auf dem Blog: "cm-ka.de" der Critical und bei Facebook: "fb.com/criticalMassKarlsruhe" gefunden werden.



Ganz wichtig ist, dies ist keine organisierte Tour, sondern nur ein Vorschlag für eine persönliche Critcal Mass, die auf keinen Fall in Gruppen geradelt wird, Gruppen müssen vermieden werden!




Der obige Routenvorschlag "8":
Kronenplatz - Markgrafenstraße - Rondellplatz - Fahrradzählstation - Erbprinzenstraße - links in Ritterstraße - Kriegstraße überqueren - Beiertheimer Allee - links in Bahnhofstraße - HBF links - Am Stadtgarten - Ettlingerstraße stadteinwärts bis Rondellplatz und dort jetzt die nördliche Schleife der "8" - Fahrradzählstation - Erbprinzenstraße - rechts in die Karlstraße - rechts in die Akademie-Straße - Zirkel bis zur Kronenstraße - Kronenplatz


Bleibt Gesund


Gestaltet eure Tour, hier 2 Anregungen




Vorschlag 2:
Alternativ kann man auch die erste Runde der „8“ über die Sophienstraßen – Hirschstraße – Südendstraße – Zoobrücke fahren. 

Das mal nur als Anregung

Pressemeldung in den BNN am 28.05.2020




Sonntag, 17. Mai 2020

BNN Leserbrief 16.05.2020 Autokaufprämie ist ein falsches Signal

BNN Leserbrief 16.05.2020 Autokaufprämie ist ein falsches Signal

Anmerkung:
Auf dem Abschnitt der Wolfartsweierer Strasse zwischen dem Kreisel, Stuttgarter Straße und Ostring gibt es in beiden Richtung begleitende breite Radwege. Die Baustelle stadtauswärts ist inzwischen aufgehoben. 




Montag, 4. Mai 2020

BNN-Artikel "Verschonen Polizisten Falschparker?"

BNN-Artikel "Verschonen Polizisten Falschparker?"



Badische Neueste Nachrichten | Karlsruhe | KARLSRUHE | 02.05.2020 

Verschonen Polizisten Falschparker?
Günstige Verwarnungsgelder: Karlsruher Student erhebt Fachaufsichtsbeschwerde
Von unserem Redaktionsmitglied Julia Weller

Er geht nicht selbst auf Streife, das möchte Bjarne Rest betonen. Der 19-Jährige studiert seit Oktober in Karlsruhe und ist viel zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Dabei sieht er fast täglich Autos, die ordnungswidrig auf Gehwegen, an Kreuzungen oder vor abgesenkten Bordsteinen abgestellt sind – und dem Studenten den Weg versperren. In solchen Fällen zückt Rest sein Handy, fotografiert die Situation und schickt das Bild ans Ordnungsamt. Wenn ein Auto jedoch besonders gefährlich im Weg steht, ruft Rest auch mal direkt die Polizei. Und mit deren Arbeit ist er alles andere als zufrieden.
Verhängt die Karlsruher Polizei zu geringe Bußgelder an Falschparker?

„Jedes Mal, wenn die Polizei aufgrund meiner Anrufe Strafzettel verteilt hat, war die sogenannte Tatbestandsnummer falsch gewählt worden“, erklärt Rest. Diese Nummern sind in einem bundeseinheitlichen Katalog des Kraftfahrtbundesamtes aufgelistet und regeln, wie hoch das Verwarnungsgeld für ein bestimmtes Verhalten ist.
Laut Bjarne Rest wählen die Beamten des Polizeireviers West häufig einen Tatbestand aus, der für den Autofahrer billiger ist. So geschehen zum Beispiel am Ostermontag: Da rief Rest die Polizei, weil ein schwarzer Pkw an der Kreuzung Stösserstraße/Kanonierstraße auf dem Gehweg stand, und das ordnungswidrig weniger als fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt.
„Er stellte eine Gefährdung dar, beispielsweise für Kinder, die wegen der Körpergröße keine Sicht auf die Kreuzung haben“, erklärt Rest. Die Polizei sei nach einer Viertelstunde vor Ort gewesen und hätte einen Strafzettel über 15 Euro wegen Parken im Kreuzungsbereich ausgestellt.
Nach Ansicht von Rest die falsche Wahl: Denn für das Parken auf dem Gehweg wären 30 Euro Verwarnungsgeld fällig gewesen. Rest habe die Beamten auf den schwerwiegenderen Tatbestand hingewiesen, sei aber nicht beachtet worden. Auch ein Abschleppen sei für die Polizisten „unter keinen Umständen in Betracht“ gekommen, da man „die Bürger nicht zu sehr belasten“ dürfe, zitiert Rest das Gespräch. „Ich wies darauf hin, dass die ständige Rechtsprechung, also Gerichtsurteile, genau das Gegenteil besagen und er als Polizist in der Pflicht steht, die Gefährdung zu beseitigen.“ Weil die Beamten das Fahrzeug nicht abschleppen lassen wollten, legte Rest einen Zettel an die Windschutzscheibe mit der Bitte an den Fahrer, das Auto zu entfernen. Daraufhin hätten die Beamten ihm vorgeworfen, den Autofahrer genötigt zu haben. „Mir wurden sogar Konsequenzen angedroht“, sagt Rest. „Ich vermute, dass der Polizist mit dieser Einschüchterung zukünftige Anrufe von mir verhindern wollte, da er keine Lust darauf hat.“
Rest wurde bereits zum Gespräch ins Polizeirevier gebeten

Es war nicht das erste Mal, dass Polizisten nach Rests Ansicht zu niedrige Bußgelder verhängt hatten. Zum ersten Mal beschlich den Informatikstudenten dieser Verdacht am 6. Januar, als Beamte einen Strafzettel wegen Parken im absoluten Halteverbot schrieben – für ein Auto, das auf dem Gehweg stand. „Es sollte eigentlich jedem Polizisten klar sein, dass sich die Beschilderung ‚absolutes Halteverbot‘ immer auf die Fahrbahn bezieht und nicht auf den Gehweg“, sagt Rest. „Somit stand das Fahrzeug gar nicht im absoluten Halteverbot.“ Weil er damals noch davon ausging, dass nur dieser eine Polizeibeamte zu geringe Bußgelder verhängte, reichte Rest Fachaufsichtsbeschwerde im zuständigen Polizeirevier West ein. Daraufhin wurde der Student zu einem Gespräch eingeladen.
Der zuständige Erste Polizeihauptkommissar habe ihm bestätigt, dass immer der höherwertige Verstoß geahndet werde. Auf BNN-Anfrage äußerte sich ein Sprecher des Polizeipräsidiums allerdings anders: „Es muss nicht grundsätzlich die teurere Tatbestandsnummer sein, die angewandt wird“, so seine Auskunft. Vielmehr müssten die Beamten auf die Kausalität achten: „Beim Parken auf dem Gehweg mit Behinderung von Fußgängern ist daher zu prüfen, ob die Behinderung der Fußgänger dadurch hervorgerufen wurde, oder ob sie auch gegeben wäre, wenn das Fahrzeug auf der Fahrbahn gestanden hätte“, so der Polizeisprecher.
Polizei und Ordnungsamt handeln nach unterschiedlichen Grundsätzen

Das Karlsruher Ordnungsamt wiederum handelt nach anderen Grundsätzen. „Bei der Verletzung mehrerer Vorschriften im Rahmen einer sogenannten Tateinheit wird immer der schwerwiegendste Verstoß geahndet“, so ein Sprecher der Stadt. Das sei „in der Regel der Tatbestand mit der höchsten Geldbuße.“
Laut Rechtsanwalt Arne Bodenstein, Experte für Verkehrsrecht aus Karlsruhe, gibt es hierzu aber keine Pflicht. „Es liegt im Ermessen der Beamten, ob sie eine Ordnungswidrigkeit verfolgen und wie sie die Situation bewerten.“ So könnten Polizei und Ordnungsamt nicht nur entscheiden, ob sie überhaupt einen Strafzettel ausstellen, sondern auch, für welchen Tatbestand. Das Gehwegparken sei ohnehin eine umstrittene Materie, erklärt Bodenstein: Laut manchen Gerichten liege erst eine konkrete Behinderung vor, wenn weniger als 1,20 bis 1,50 Meter Platz bleiben. Andernfalls könne man die Tatbestandsnummer 112403 gar nicht anwenden.
Karlsruher Ordnungsamt hat 
klare Abschlepp-Richtlinien

Der Polizeihauptkommissar im Revier West wollte aber immerhin ein Gespräch mit dem Beamten ansetzen, der den Strafzettel ausgestellt hatte. Getan hat sich seitdem aus Sicht von Bjarne Rest nichts. Der Student kritisiert ohnehin nicht nur die niedrigen Bußgelder der Polizei, sondern vor allem auch die Tatsache, dass sie Falschparker nie abschleppen lasse.
Anders sei das beim Karlsruher Ordnungsamt: „Im Gespräch sind die meisten Bediensteten des Ordnungsamtes viel offener und reagieren nicht so ablehnend wie manche Polizeibeamten“, findet Rest. Die Stadt hat auf ihrer Website klare Richtlinien veröffentlicht, wann Autos abgeschleppt werden. „Daran halten sich die Beamten auch meistens.“ Nach den städtischen Grundsätzen wären vermutlich in den meisten Fällen, die Bjarne Rest kritisiert, die falsch parkenden Autos abgeschleppt worden. An Sonn- und Feiertagen sowie nachts und in sehr dringlichen Fällen ist aber anstelle des Ordnungsamts die Polizei zuständig.
Polizisten sind nicht verpflichtet, Autos abschleppen zu lassen

Und die habe keine derlei klaren Regeln, sagt Rest. Ein Polizeisprecher bestätigte auf BNN-Anfrage, dass die Abschlepprichtlinien der Stadt für die Polizisten nicht bindend seien. Die Entscheidung, ob abgeschleppt wird, stelle „stets eine Einzelfall- und eine Ermessensentscheidung dar.“ Im Gegensatz zum Ordnungsamt konnte das Polizeipräsidium Karlsruhe keine Zahlen nennen, ob und wie oft Polizisten in Karlsruhe Fahrzeuge abschleppen lassen. Verschiedene Faktoren würden im Einzelfall abgewogen, etwa die Art und Intensität der Gefährdung, örtliche Gegebenheiten wie Verkehrsaufkommen und Fahrbahnbreite oder auch die sonstige Auftragslage der Polizei. Die Beamten sind also nicht verpflichtet, falschparkende Autos abschleppen zu lassen. Das bestätigt ADAC-Vertragsanwalt Arne Bodenstein. Vielmehr müsse eine Abschleppanordnung immer verhältnismäßig sein, und die Voraussetzungen dafür seien sehr streng. „Das einfache Falschparken an sich rechtfertigt noch kein Abschleppen, im Gegenteil“, sagt Bodenstein. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hätte 2008 sogar entschieden, dass die Stadt die Kosten für das Abschleppen eines Autos tragen müsse, das an einer Engstelle so geparkt war, dass nur noch 2,50 Meter Platz blieben. „Ein Fahrradfahrer hat keinen Anspruch darauf, dass abgeschleppt wird, nur weil er sich persönlich gefährdet fühlt“, sagt Bodenstein. „Er darf sich nicht darauf verlassen, dass er immer frei fahren kann.“
Zweite Fachaufsichtsbeschwerde an Polizeipräsidentin Caren Denner

Bjarne Rest hat trotzdem erneut eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht. Diesmal richtet sie sich gegen das gesamte Polizeirevier West, adressiert ist sie direkt an Polizeipräsidentin Caren Denner. Das Polizeirevier weigere sich regelmäßig, „gefahrenabwehrende Maßnahmen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer durchzuführen“, heißt es in der Beschwerde, die den BNN vorliegt. Rest sieht die Beamten in der Pflicht, Falschparker abschleppen zu lassen, wenn sie eine konkrete Gefahr für andere seien. In Berlin beispielsweise sei das gängige Praxis.
„Ein falschparkendes Kraftfahrzeug im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwert die Übersicht in diesen Bereichen, verkürzt die Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder kreuzendem Verkehr und erhöht die Gefahr von Unfällen“, schreibt er. Das Abschleppen sei daher verhältnismäßig, findet Rest. Er beruft sich auf die deutlich strengeren Grundsätze des Ordnungsamtes, das seiner Erfahrung nach teurere Strafzettel ausstellt und häufiger abschleppt – und auf zahlreiche Urteile von Gerichten aus ganz Deutschland, die entschieden haben, dass das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig ist, wenn sie eine Verkehrsbehinderung darstellen.
Der Polizeibeamte, der sich am Ostermontag geweigert hatte, das Fahrzeug an der Kreuzung abschleppen zu lassen, war anderer Meinung. Ob sein Handeln gerechtfertigt war, prüft die Polizei nun im Rahmen der Fachaufsichtsbeschwerde.

Radreporter:
Dieser Text gehört zum Radreporter, dem Fahrradnewsletter der BNN für Karlsruhe. Alle 14 Tage kostenlos in Ihr E-Mail-Postfach: Infos und Anmeldung unter bnn.de/687933
Szenen wie diese fotografiert ein Student in Karlsruhe fast täglich. Nun beschwert er sich, die Karlsruher Polizei reagiere nicht angemessen auf Verkehrsgefährdungen.

Dieses Fahrzeug soll an einem Februarabend an der Kreuzung Sophienstraße/Scheffelstraße gestanden haben – und am Abend darauf immer noch. Fotos: Rest


Das schwarze Auto parkte rechtswidrig im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg. Letzteres kostet 20 Euro, auf dem Strafzettel standen 15 Euro.