Mittwoch, 7. Februar 2024

Zubringer Fahrrad-Demo von Karlsruhe nach Pforzheim zur Gedenk-Demo für "Natenom" zum Unfallort Neuhausen / Schellbronn (Enzkreis) am SO 11.02.2024

Am Sonntag, den 11. Februar 2024 ruft ein breites Bündnis aus Fahrradverbänden zu einer Fahrraddemonstration in Pforzheim auf, um Andreas Mandalka (auch bekannt als Natenom) zu gedenken. Ein 77-jähriger Autofahrer überfuhr und tötete ihn am 30. Januar 2024 auf der L 574 zwischen Neuhausen und Schellbronn (Enzkreis).

Die Demonstration startet um 11:00 Uhr in der Lindenstraße 3 in Pforzheim (bei der Staatsanwaltschaft, neben dem Hauptbahnhof). Von dort aus führt die Fahrraddemonstration zum Unfallort, wo es gegen 13:00 Uhr eine Schweigeminute geben wird. Die gesamte Demonstration wird etwa vier Stunden dauern.

Zur Erleichterung der Anreise (und Entlastung der Bahn) organisieren wir eine Zubringer-Demo von Karlsruhe nach Pforzheim. Diese ist als Versammlung angemeldet und führt auf Hauptverkehrsstraßen über Durlach nach Grötzingen. Anschließend fahren wir über die B 10 nach Pforzheim. In Wilferdingen ist am Bahnhof eine Pause eingeplant.

 
Treffpunkt ist um 08:00 Uhr auf dem Kronenplatz in Karlsruhe. Ankunft in Pforzheim wird um 10:45 Uhr sein. 

Weitere Informationen zum Zeitplan und zur Strecke findet ihr im Tourenportal des ADFC.

Natenom war nicht irgendjemand. In seinem Blog und auf Mastodon (davor auf Twitter) beschrieb er regelmäßig Geschehnisse, wie Autofahrende ihn absichtlich zu eng überholten, bedrohten, gefährdeten und nachstellten. Behörden – egal ob Bußgeldstelle, Polizei oder Staatsanwaltschaft – ignorierten ihn und ließen (motorisierte) Gewalttäter gewähren.

Die Bußgeldstelle der Stadt Pforzheim entschied, dass sie seine Ordnungswidrigkeitsanzeigen nur bearbeite, wenn das Bußgeld mindestens 35 Euro betragen würde (enges Überholen kostet 30 Euro). Eine Amtsrichterin stellte ein Verfahren gegen einen Autofahrer wegen zu engen Überholens ein, weil sie 1,4 m (laut Gutachter, Herleitung fragwürdig) außerorts als ausreichend einschätzte. Natenom hätte statt der flacheren Landstraße auch steile, holprige Waldwege benutzen können.

Polizeibeamte verweigerten die Annahme seiner Anzeigen und untersagten ihm die Benutzung seines Abstandshalters. Staatsanwälte stellten praktisch alle Strafverfahren ein – auch bei Wiederholungstäternbezeichneten ihn als Verkehrshindernis und sprachen ihm das Recht ab, mit seinem Fahrrad eine für den Radverkehr freigegebene Landesstraße zu benutzen.

Sein im Lauf der Jahre gewachsener Blog beschreibt viele Fälle und dennoch nur eine Auswahl.


(Michael Reichert)


Unfallstelle auf der L574 (Foto Roland)

Ghost bike (Symbolfoto Michael Reichert)
Ghost bike für Natenom 11.02.2024 (Foto Michael Krause) 



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